Grundsätzlich werden die gesamten Kosten von einer gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Ich empfehle trotzdem, dort anzufragen, weil Patienten in Einzelfällen eine Erstattung erhielten.

Bei einer bestehenden privaten Kran ken- oder Zusatzversicherung werden Behandlungskosten möglicherweise nur teilweise übernommen. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor Terminvereinbarung.

In jedem Fall erhalten Sie nach jeder Behandlungsphase eine an die GebüH angelehnte Rechnung. In der Regel werden dort mehrere Positionen zum einfachen Satz abgerechnet.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.


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